Unsere Angebote

Der Lebensarchitektur e.V. setzt neben den Hilfeangeboten nach SGB VIII, besondere Schwerpunkte:

1. Inklusive statt exklusive Pädagogik 

Als erste Kinder- und Jugendhilfeorganisation realisiert die Lebensarchitektur eine Pädagogik aus der Sicht derer, die einmal selbst in Einrichtungen gelebt haben und heute beruflich erfolgreich sind. Kinder und Jugendliche werden nicht länger einem Geist frühzeitlichen, defizitorienierten Heimverständnisses unterworfen. Die Tatsache, dass Eltern nicht zur Verfügung stehen oder Eltern es sind, die Hilfen zur Erziehung erhalten, erlaubt es aus Sicht der Lebensarchitektur nicht, Kinder exklusiv als „Problemfälle“ zu behandeln. Kinder sind nicht die Ursache, sondern die Folge eines Problems, wenn Hilfen zur Erziehung benötigt werden.

Unbegreiflich ist daher, dass diese Kinder vom Gesetzgeber, wie helfenden Institutionen bis heute in exklusiver, klinischer Haltung „stationär“ untergebracht werden, wenn ein ganz normales Zuhause gebraucht wird. Ebenso wenig heißt ein Zuhause „Gruppe“ oder gehen Eltern etwa zu ihren Kindern in die „Frühschicht“, wenn in Wirklichkeit gemeinsames Frühstücken gemeint ist? Der Lebensarchitektur e.V. nimmt gegenüber Kindern – unabhängig von ihrem Schicksal und Lebensgeschichte – eine gemeinsame Haltung ein. Dabei spielt es keine Rolle, ob Kinder und Jugendliche bei den eigenen Eltern oder professionell Erziehenden aufwachsen. Inhalt der inklusiven Lebensarchitektur- Pädagogik ist eine professionelle Grundhaltung, die ein Zusammenleben vermittelt statt „in-die Arbeit-gehen“. Ebenso sind Kinder keine Fälle, über die exklusive Pädagogen in exklusiven Fallbesprechungen Beratungen abhalten. Eine inklusive Pädagogik findet auf Augenhöhe statt. Inklusiv werden Kinder und Jugendliche in Einrichtungen nach SGB VIII so behandelt, wie jeder Mensch selbst behandelt werden möchte.

2. Geschlechtsspezifische Pädagogik 

Der Lebensarchitektur e.V. hat sich aus fachlichen Gründen für eine geschlechtsspezifische Pädagogik in der Wohngemeinschaft entschieden. Hintergrund sind nicht etwa religiöse Aspekte, vielmehr die Tatsache, dass die aufgenommenen Jungen oder Mädchen regelmäßig ein Paket und eine Vielzahl an Belastungen mitbringen. Eine mit Jungen und Mädchen gemischte Wohngemeinschaft eröffnet gerade für Pubertiernde ein neues Spannungsfeld des Sich-Profilieren-Müssens, ohne den Schutzraum zur Aufarbeitung der eigenen Lebensgeschichte hinreichend nutzen zu können.

Mädchen sind z.B. im Alltag der Jungenwohngemeinschaft willkommen. Regelmäßig finden sich Freundinnen der Jungen in der Wohngemeinschaft als Besucherinnen ein und partizipieren am Alltag. Es stellt jedoch einen erheblichen Unterschied dar, ob die Mädchen abends die WG verlassen oder bleiben.

Aus den umfänglichen (Eigen-)Erfahrungen, die dem Lebensarchitektur e.V. mit koedukativen Wohngemeinschaftskonzepten zur Verfügung stehen, ergibt sich, dass es in gemischten Wohnformen immer wieder zu Übergriffen oder nicht adäquaten Verstrickungen kommt, z.B. die 18jährige mit dem 13 jährigen Mitbewohner ein sexuelles Verhältnis beginnt oder umgekehrt. Altersgemäß fehlt es oftmals an der Einsicht der Bewohner. Dann bleibt nur noch die Entlassung eines Bewohners. Diese Entlassung hätte bei einem geschlechtsspezifischen Konzept von vorneherein vermieden werden können. Abbrüche, die ohnehin im Leben der jungen Bewohner leidlich zu finden sind,  sollten daher aus der Sicht des Lebensarchitektur e.V., schon konzeptionell, wo immer möglich, vermieden werden.

3. Integratives Konzept

Kinder und Jugendliche werden unabhängig von ihrer Herkunft aufgenommen. Der Lebensarchitektur fragt nicht primär danach wo jemand herkommt, sondern wohin er gehen will. Kinder aus Kriegsgebieten sind daher ebenso willkommen, wie einheimische Kinder und Jugendliche. Das Zusammenleben im integrativen Konzept ermöglicht von Anfang an ein gegenseitiges Lernen und Verstehen und legt dadurch schon früh den Grundstein zu einem gesellschaftlich,  gelingenden Miteinander. Kerninhalte der Erziehung sind die humanistischen Werte und die Stellung der UN-Menschenrechte (zu den Inhalten siehe: https://www.menschenrechtserklaerung.de/ehe-und-familie-3633/) als oberste Prinzipien, die jeder Form religiöser Bekenntnisse voranstehen.

 

 

 

 

 

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