Über 30 Jahre galt ein Gesetz das Kinder und Jugendlichen zur Abgabe 75% ihrer Verdienste und sogar Geldgeschenke zwang. 2021 wurde es unter dem Druck der Betroffenen endlich auf 25% gemindert. Einziger Grund der Zwangsabgabe: Weil ihre Eltern Hilfen zur Erziehung erhalten.
30 Jahre schauten viele soziale Träger zu. Engagements in den Einrichtungen zur Bekanntmachung dieser Zwangsabgabe der Kinder und Jugendlichen wurden von den Trägerverantwortlichen verboten. Begründung: Die Forderung nach einer Gesetzesänderung könnte Spender abschrecken. Auf einmal will dies niemand mehr gesagt haben. Die Verhinderer und die die auf der Bremse standen geben sich auf einmal als engagierte InteressensvertreterInnen der betroffenen Kinder aus.
Der Lebensarchitektur e.V. hat sich aufgrund einer unglaublichen Gleichgültigkeit unter den Verantwortlichen sozialer Organisationen 2014 gegründet um den Austausch mit den PolitikerInnen selbst in die Hand zu nehmen. Verantwortliche beschimpften die Lebensarchitekturvertreter, ob sich sich einbilden, ein Bundesgesetz verändern zu können? Ja genau auch deshalb hat sich die Lebensarchitektur gegründet. Heute scheint es soweit.
Und nicht nur deshalb. Bis heute dominiert eine stigmatisierende Berufspraxis die Hilfen zur Erziehung in denen u.a. Kinder ungeniert Fälle heißen und Besprechungen vor den Augen der Kinder „Fallbesprechungen“ genannt werden. Ihr Zuhause – oftmals viele Jahre – wird „Gruppe“ genannt, womit alle Welt wissen soll, dies sind keine normalen Kinder. Nur Heimkinder wohnen in „Gruppen“. Professionelle Hilfen exponieren damit Lebensschicksale und stellen Kinder und Jugendliche durch eine Sondersprache aus. Kein Wunder, dass ihnen bei diesem Menschenbild Jahrzehnte lang ihr selbst verdientes Geld abgeknöpft und sie für ihr Schicksal selbst verantwortlich gemacht wurden.
Auch dazu erhielt Lebensarchitektur bizarre Vorhaltungen, u.a. ob wir uns einbilden Gesetzestexte verändern und glauben die Sprache von Pädagogen achtsamer gestalten zu können?
Ja! Deswegen hat sich der Lebensarchitektur e.V. gegründet. Deshalb ist Lebensarchitektur nicht nur ein ideeller Verein, sondern gründete eigene Wohngemeinschaften für Kinder- und Jugendlichen, in denen eine professionell andere Haltung vorgelebt wird. Es kann so einfach sein: Statt in die Frühschicht, kommen LebensarchitektInnen zum Frühstück oder statt in die Arbeit kommen LebensarchitektInnen einfach in die Wohngemeinschaft.
Wenn wir so sprechen wie wir auch selbst angesprochen werden wollen entstehen Bilder von „Du und Ich“ über Kinder, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen.
Der Lebensarchitektur e.V. lebt vor, dass andere professionelle Hilfen, Erziehung auf Augenhöhe, mit den anvertrauten Kindern und Jugendlichen systematisch möglich sind.
Bis heute hängt die Augenhöhe vom Idealismus einzelner Fachkräfte ab. Häufig werden diese Fachkräfte von ihren Vorgesetzten nicht einmal anerkannt.
Es ist an der Zeit professionelle Hilfen neu zu definieren und die Organisationen und Führungskräfte zu verabschieden, die an frühzeitlichen Heimstrukturen, Heimsprache und Heimhaltungen festhalten. Sogenannte Heimrichtlinien, die Gesetzestexte müssen nur verändert und angehende Fachkräfte in den Ausbildungen und Studiengängen in einem Studienfach „pädagogische Sprache und Haltung“ an einen Umgang auf Augenhöhe mit den Kindern herangeführt werden.
Der Lebensarchitektur e.V. wartet nicht, sondern lebt bereits heute die professionelle Pädagogik von morgen. Jede Unterstützerin und jeder Unterstützer machen uns um eine Stimme stärker. Sie können helfen! Verlinken Sie https://lebens-architektur.org/sie-koennen-helfen/
Zu den endlich ausklingenden Zwangsabgaben der Jahrzehnte wehr- und lobbylosen Kinder und Jugendlichen, ist in der aktuellen Bundestagsdrucksache zu lesen:
Am 28. September 2022 fand die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe im Bundestag statt.
Der eingereichte Gesetzesentwurf sieht vor, die Kostenheranziehung von jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach § 19 sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufzuheben. Dadurch können die jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach § 19 sowie ihre Ehegatten und Lebenspartner vollständig über das Einkommen, das sie erzielen, verfügen.
Nach den derzeitigen Planungen könnte das Gesetz bereits zum 01. Januar 2023 in Kraft treten.
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/3439
Am Schluss bleibt die brennende Frage: Wer gibt den Kindern und Jugendlichen nach über 30 Jahren ihr selbst verdientes Geld zurück?